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Amtliche Bekanntmachungen

Ortsgericht Breitenbach am Herzberg

 

Die Gemeinde Breitenbach am Herzberg sucht für die Besetzung des Ortsgerichts Breitenbach am Herzberg ab dem 01.01.2025 eine/n neue/n Ortsgerichtsvorsteher/in.

 

Die Mitglieder des Ortsgerichts sind ehrenamtlich tätig. Sie werden von der Gemeindevertretung für die Dauer von zehn Jahren gewählt und vom Direktor des Amtsgerichts Bad Hersfeld ernannt.

 

Die Ortsgerichte haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz und sind aufsichtsrechtlich in die Behördenorganisation der Hessischen Landesverwaltung - hier die Justizverwaltung - eingebunden. Dienstaufsichtsbehörde des Ortsgerichtes ist das jeweilige Amtsgericht.

 

Zu den Aufgaben eines Ortsgerichts gehören 

  • Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften

  • Erteilung der Sterbefallanzeigen an das Amtsgericht 

  • Sicherung des Nachlasses 

  • Mitwirkung bei der Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen 

  • Schätzungen bebauter oder unbebauter Grundstücke 

 

Voraussetzung für die Tätigkeit ist, dass Sie in dem Ortsgerichtsbezirk wohnen und nicht als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sind oder die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben.

 

Ihre Bewerbung richten Sie bitte unter Beifügung eines Lebenslaufes bis zum 10.12.2024 an den

 

Gemeindevorstand der Gemeinde Breitenbach a.H.

Machtloser Straße 5

36287 Breitenbach a.H.

 

Breitenbach a.H., 29. November 2024 

 

Volker Jaritz, Bürgermeister

 

Weitere Informationen Ortsgericht

 

Hebesatz-Satzung

der Gemeinde Breitenbach am Herzberg für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Breitenbach am Herzberg am 21. November 2024 die folgende Hebesatz-Satzung beschlossen: 

 

§ 1 Festsetzung der Hebesätze

 

Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:

  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe; 
    Grundsteuer A:               220 %

  2. für die Grundstücke; 
    Grundsteuer B:               220 %

 

§ 2 Gültigkeit

Die Hebesätze nach § 1 gelten für das Haushaltsjahr 2025.

 

§ 3 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 30.11.2024 in Kraft.

 

Breitenbach am 21.11.2024,

 

Der Gemeindevorstand

Volker Jaritz, Bürgermeister