Der erste Schritt auf dem Weg in die Ehe ist die Anmeldung der Eheschließung bei Ihrem Standesamt. Grundsätzlich sollten beide Partner die Eheschließung gemeinsam und persönlich beim Standesamt anmelden.
Heiraten können Sie zwar vor jedem Standesbeamten in Deutschland, die Anmeldung nimmt jedoch nur das Standesamt entgegen, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt hat. Wenn Sie beide nicht in der Gemeinde Breitenbach wohnen, melden Sie bitte Ihre Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an und teilen dabei mit, dass Sie gerne in der Gemeinde Breitenbach heiraten möchten.
Bei der Anmeldung der Eheschließung findet auch eine Prüfung über Ihren Personenstand statt.
Seitens des Standesamtes ist festzustellen, ob Ehehindernisse vorliegen und eine Eheschließung vorgenommen werden darf.
Wurden keine Ehehindernisse festgestellt, haben Sie ab dem Tag der Anmeldung 6 Monate Zeit Ihre Eheschließung vornehmen zu lassen.
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Grundlagen für die Gebühren des Standesamtes
Personenstandsgesetz (PStG),
Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV) und
Hessisches Gesetz zur Umsetzung des Personenstandsrechtsreformgesetzes vom13. November 2008 (Beschluss vom 19. November 2008)
Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Geburtsurkunde/ beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
Geburtsurkunde (internationale Geburtsurkunde bei Geburt im Ausland)
Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde mit Angabe des Familienstandes
einen aktuellen heimatstaatlichen/konsularischen Familienstandsnachweis
aktuelle Geburtsurkunden von gemeinsamen Kindern
Ausländische Urkunden bitten wir im Original mit deutscher Übersetzung vorzulegen;
Übersetzungen sind in Deutschland anfertigen zu lassen.
Ausländische Urkunden bedürfen teilweise der Anbringung einer Apostille oder einer Legalisation.
Verlobte, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, müssen einen Dolmetscher mitbringen.
Zusätzlich von Verlobten, die bereits verheiratet waren benötigen wir:
aktuelle Eheurkunde der Vorehe mit Vermerk über die Auflösung
internationale Heiratsurkunde bei Eheschließung im Ausland
das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (ausländische Entscheidungen in Ehesachen bedürfen der Anerkennung im deutschen Rechtsbereich)
die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten (wenn die Vorehe durch Tod aufgelöst ist)
Die vorgenannten Auskünfte sind nicht verbindlich.
Besonders bei Beteiligung ausländischer Staatsangehöriger oder Berücksichtigung ausländischer Rechte sind persönliche Informations- und Beratungsgespräche erforderlich.
Sobald Sie alle erforderlichen Urkunden und Dokumente haben, können Sie sich persönlich zu Ihrer Eheschließung bei uns anmelden.
Um Wartezeiten zu vermeiden, ist es zweckmäßig, vor Ihrem Besuch telefonisch einen Termin mit uns zu vereinbaren.
Bearbeitungsdauer
Individuell
Ansprechpartner
Standesamt Machtloser Str. 5 36287 Breitenbach am Herzberg
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