Ausstellung einer Meldebescheinigung - Antrag
Allgemeine Informationen
Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 18 Meldebescheinigung
(1) Die Meldebehörde erteilt der betroffenen Person auf Antrag eine schriftliche Meldebescheinigung. Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
- 1.
-
Familienname,
- 2.
-
frühere Namen,
- 3.
-
Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
- 4.
-
Doktorgrad,
- 5.
-
Ordensname, Künstlername,
- 6.
-
Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
- 7.
-
derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
(2) Auf Antrag kann eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden, die Daten nach § 3 Absatz 1, mit Ausnahme von Auskunfts- und Übermittlungssperren, enthalten darf. Der Datenumfang der Meldebescheinigung nach Absatz 1 darf dabei auch unterschritten werden.
(3) Für die elektronische Erteilung einer Meldebescheinigung gilt § 10 Absatz 2 und 3 entsprechend.
(4) § 11 Absatz 2 gilt entsprechend.
Bearbeitungsdauer
5 - 10 MinutenGebühren
- Soziale Zwecke (Nachweis beifügen, ohne Nachweis gebührenpflichtig, 10,- €)
- Rentenzwecke (Nachweis beifügen, ohne Nachweis gebührenpflichtig, 10,- €)
- eigene Verwendung 10,- €
Ansprechpartner
EinwohnermeldeamtMachtloser Str. 5
36287 Breitenbach am Herzberg
Frau Ina Wolf
(06675) 9180040
(06675) 552
Frau Heidi Gerst
(06675) 9180032
(06675) 552
Formulare
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