Parkausweis für Schwerbehinderte
Allgemeine Informationen
Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis, an Stellen zu parken, an denen das üblicherweise nicht erlaubt ist. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Berechtigungsnachweis ist der Parkausweis im Zusammenhang mit der schriftlichen Ausnahmegenehmigung, welche die einzelnen Ausnahmetatbestände erläutert und begrenzt. Parkerleichterungen für Schwerbehinderte oder Ärzte. Für schwerbehinderte Menschen können Parkerleichterungen in Form eines personengebundenen EU-Parkausweises gewährt werden. Dieser Parkausweis bietet diverse Parksonderrechte, zum Beispiel das kostenfreie Parken in Parkraumbewirtschaftungszonen. Inhabern eines EU-Parkausweises kann ein personenbezogener Parkplatz in Nähe des Wohnorts und Arbeitsplatzes auf öffentlichem Straßenland eingerichtet werden.
Ansprechpartner
StandesamtMachtloser Str. 5
36287 Breitenbach am Herzberg