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Kinderreisepass - Infos


Allgemeine Informationen

Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Für Kinder unter 12 Jahren kann der Kinderreisepass beantragt werden.

 

Der Kinderreisepass wird von den meisten Staaten weltweit anerkannt. Zum 1. Januar 2021 hat sich die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen geändert. Seit dem 1. Januar 2021 beantragte Kinderreisepässe werden mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit.

Kinderreisepässe können innerhalb des Gültigkeitszeitraums verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass. Soll für das Kind unter 12 Jahren ein Reisedokument mit mehrjähriger Gültigkeit ausgestellt werden, kann – in Abhängigkeit vom Reiseziel – ein regulärer Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.

Eine Aktualisierung des Kinderreisepasses (z. B. ein neues Lichtbild, Änderung der Augenfarbe oder Größe) kann innerhalb des Gültigkeitszeitraums jederzeit erfolgen.

 

Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt und ausgehändigt. Sie benötigen ein biometrisches Passbild. Für Kinder unter zehn Jahren gelten dabei weniger strenge Vorgaben als für Erwachsene. Nähere Informationen dazu finden Sie in der Foto-Mustertafel für Kinder in unserem Downloadbereich.

Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass für die Beantragung keine Fingerabdrücke erfasst werden.

 


Gebühren

  • Ausstellung des Kinderreisepasses (13,- €)

 

  • der Verlängerung des Kinderreisepasses (6,- €)

 

 

Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.

 

Die Zahlungen sind in bar oder mit Girocard möglich.


Ansprechpartner

Personalausweisdokumente
Machtloser Str. 5
36287 Breitenbach am Herzberg

Frau Ina Wolf
Telefon (06675) 9180040
Telefax (06675) 552


Ausfüllhinweise


Formulare

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